FE Business Parks Investments
Veranlagung in parifizierten Gewerbeimmobilien
Erschließen Sie mit FE Business Parks Investments exklusive Anlagechancen und sichern Sie sich langfristige, stabile Renditen in einem dynamisch wachsenden Markt.
Erschließen Sie mit FE Business Parks Investments exklusive Anlagechancen und sichern Sie sich langfristige, stabile Renditen in einem dynamisch wachsenden Markt.
Gewerbeimmobilien bieten auch in dynamischen Zeiten eine stabile und verlässliche Anlagemöglichkeit. Mit FE Business Parks Investments erwerben Sie parifizierte Gewerbeobjekte nach höchsten Standards, die flexibel nutzbar und langfristig werthaltig sind.
Unsere Einheiten sprechen vor allem Selbstständige, Existenzgründer und KMUs an – regional verankerte Gewerbetreibende mit hohem Bedarf an Büroräumen, Lagerflächen und Produktionsstätten. Profitieren Sie von einem durchdachten Konzept, das den Anforderungen eines dynamischen Marktes gerecht wird.
Bei uns investieren Sie in hochwertige Gewerbeimmobilien, die durch erstklassige Bauqualität, flexible Nutzungsmöglichkeiten und stabile Erträge überzeugen. Ob für eine breite Risikostreuung, attraktive Renditen oder nachhaltige Vermietbarkeit – diese Vorteile machen FE Business Parks zur idealen Wahl für Ihr Immobilienportfolio.
Diversifikation schützt Sie vor den Schwankungen einzelner Gewerbe oder Branchen. Selbst wenn einzelne Mieter im Gewerbeobjekt ausfallen, bleibt die Gesamtinvestition stabil, da insgesamt nur ein geringer Prozentsatz der Einnahmen betroffen ist.
Als Investor können Sie die Vermietung mitsamt der Hausverwaltung an FE Business Parks übertragen. In diesem Fall erhalten Sie in den ersten fünf Jahren garantierte Mieterträge, die einer Rendite von 5,5 Prozent jährlich entsprechen.
Mit einem garantierten Mieteinkommen bieten wir Ihnen Sicherheit.
Verlassen Sie sich auf regelmäßige Einnahmen, die unabhängig von Marktschwankungen eine verlässliche Rendite gewährleisten.
Aufgrund von sich ständig ändernden Marktanforderungen sowie der steigenden Zahl von Start-ups, KMUs und EPUs, die maßgeschneiderte Räumlichkeiten suchen, wird die Nachfrage nach flexiblen und kostengünstigen Gewerbeimmobilien in Zukunft weiter steigen.
FE Business Parks zeichnen sich durch hohe Bauqualität und Energieeffizienz aus. Innovative Features wie Betonkernaktivierung, Luftwärmepumpen und Photovoltaikanlagen unterstreichen den Premium-Charakter und tragen zur langfristigen Kostenersparnis bei.
Wir übernehmen alle Planungen, Transaktionen sowie die Umsetzung. Für Sie als Anleger ergibt sich daraus ein transparenter und offener Investitionsprozess ohne Komplikationen und Verzögerungen, die durch die Koordination mehrerer Dienstleister entstehen können.
Unsere Einheiten sind optimal auf die Anforderungen moderner Unternehmen abgestimmt und bieten in jedem Raum die Funktionalität und Ausstattung eines großen Gebäudes.
Die Räume können individuell gestaltet werden, sei es durch das Hinzufügen von Zwischengeschossen oder die Einrichtung separater Innenbereiche – ganz nach den Bedürfnissen der Mieter.
Risiken:
– Eingeschränkte Liquidität bei kurzfristigem Kapitalbedarf.
– Potenzielle Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen.
– Umrüstkosten bei geänderter Nutzung durch nachfolgende Mieter.
– ESG-Risiken
Nutzfläche 1.431 m² | € 10,78 / m² Mietpreis |
Parkfläche 73 Plätze | € 35,00 / Parkplatz |
Jährliche Mieteinnahmen | € 185.051,13 zzgl. USt |
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Verkaufspreis | € 3.364.566,00 |
Rendite | 5,5 % |
Unsere Immobilien verbinden nicht nur innovative Raumkonzepte mit modernster Infrastruktur, sondern liegen auch strategisch günstig im Herzen wichtiger Wirtschaftsregionen. Das macht sie zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für alle Branchen.
Werfen Sie einen Blick auf unsere erfolgreich realisierten Projekte und erfahren Sie, warum die FE Business Parks GmbH ein verlässlicher Partner für Ihr Immobilieninvestment ist.
Zu den Referenz-projektenNutzen Sie unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns gerne direkt. Wir freuen uns auf Sie.
Die Gewerbeordnung gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, die gewerbsmäßig ausgeübt werden und nicht gesetzlich verboten sind. Gewerbsmäßig sind Tätigkeiten, die selbstständig, regelmäßig und in der Absicht, einen Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, ausgeübt werden. In Österreich gilt die Vermietung als gewerbsmäßig, wenn unbewegliche Sachen zu Erwerbszwecken vermietet oder verpachtet werden, insbesondere wenn dies regelmäßig mit der Absicht geschieht, einen Gewinn zu erzielen. Dies umfasst in der Regel Fälle, in denen die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien durch den Eigentümer im Rahmen eines unternehmerischen Geschäftsmodells erfolgt, z. B. bei der Vermietung mehrerer Objekte oder der professionellen Verwaltung von Mietobjekten.
Die Anschaffungskosten für Gewerbeimmobilien können höher sein als für Wohnimmobilien. Der Preis hängt jedoch immer von Faktoren wie Region, Lage, Größe, Fläche und spezifischer Ausstattung ab.
Mieteinnahmen können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft werden, wenn die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit betrieben wird. Siehe auch: “Wann ist Vermietung gewerblich?” Weitere Informationen und Tipps rund um das Thema finden Sie auch in unserem Blog.
In Österreich regelt das Mietrechtsgesetz (MRG) die Vermietung von Gewerberäumen, wobei bestimmte Arten von Gewerbeimmobilien Ausnahmen bilden können. Die Gestaltung eines Miet- oder Pachtvertrages wird stark davon beeinflusst, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zur Anwendung kommt.
Zu den Fällen, in denen das MRG nicht anwendbar ist, zählen u. a.:
In anderen Fällen, insbesondere beim Mieten von Geschäftsräumlichkeiten, ist das MRG ganz oder teilweise anzuwenden.
Wenn das Mietverhältnis dem MRG unterliegt, kann die Dauer eines befristeten Mietvertrages flexibel festgelegt werden. Im Gegensatz zu Wohnungen sind Mietverträge über Geschäftsräumlichkeiten in der Regel befristet. Fällt das Mietverhältnis unter das MRG, kann die Dauer eines befristeten Mietvertrags vom Vermieter flexibel festgelegt werden. Verlängerungen sind problemlos möglich und die Befristung muss schriftlich vereinbart werden.